In einer alternden Gesellschaft wie der in Deutschland wird das Thema Barrierefreiheit im Wohnraum immer wichtiger. Treppenlifte ermöglichen es vielen Menschen, trotz eingeschränkter Mobilität länger selbstständig in ihrem Zuhause zu bleiben. Doch bevor man sich für einen Treppenlift entscheidet, müssen die Einbauvoraussetzungen und die Machbarkeit geprüft werden. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte, basierend auf gängigen Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen, um Interessenten eine fundierte Orientierung zu bieten.
Grundlegende Einbauvoraussetzungen
Der Einbau eines Treppenlifts hängt von mehreren technischen und baulichen Faktoren ab. Zunächst einmal spielt die Treppenbreite eine entscheidende Rolle. Für einen klassischen Sitzlift oder Stehlift reicht in der Regel eine Mindestbreite von 70 cm aus, da der Lift im ausgeklappten Zustand etwa diesen Platz benötigt. Bei Plattformliften, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind, sollte die Treppe mindestens 90 cm breit sein, um ausreichend Raum für die Plattform und Sicherheitsabstände zu gewährleisten. In engen Treppenhäusern, wie sie in älteren Gebäuden häufig vorkommen, könnte dies zu Einschränkungen führen. Hier empfehlen Experten eine professionelle Vor-Ort-Beratung, um Alternativen wie schmale Modelle oder andere Lifttypen zu prüfen.Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stabilität der Treppe und der Wände. Treppenlifte werden in der Regel an der Treppe selbst oder an der Wand befestigt. Moderne Systeme können auf fast jedem Untergrund montiert werden – sei es Holz, Stein, Beton oder Ziegel. Die Tragfähigkeit muss jedoch gewährleistet sein, um das Gewicht des Lifts (ca. 100-200 kg) plus Nutzer zu halten. In unsicheren Fällen kann eine statische Prüfung durch einen Ingenieur notwendig sein. Zudem muss der Treppenlift so installiert werden, dass er keine Fluchtwege blockiert, was besonders aus Brandschutzgründen relevant ist. Gemäß den Landesbauordnungen (z. B. DIN 18065) gelten strenge Mindestlaufbreiten: In Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten beträgt diese 80 cm, in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Einheiten sogar 100 cm. Diese Vorgaben dienen der Sicherheit und verhindern, dass der Lift im Notfall behindert.Rechtlich gesehen benötigt man in einem Eigenheim meist keine Baugenehmigung für den Einbau, solange keine tragenden Strukturen verändert werden. In Mietwohnungen ist jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Mieter haben gemäß § 554a Abs. 1 BGB einen Anspruch auf barrierefreie Maßnahmen, sofern diese angemessen sind und der Vermieter nicht unzumutbar belastet wird. In Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern muss die Eigentümergemeinschaft einwilligen, da der Lift oft in gemeinschaftlichen Bereichen installiert wird.
Machbarkeit in verschiedenen Haustypen
Die Machbarkeit eines Treppenlifts ist in den meisten Fällen gegeben, insbesondere in modernen oder renovierten Häusern. In Einfamilienhäusern ist der Einbau meist unkompliziert, da keine weiteren Parteien involviert sind und die Treppen oft gerade oder leicht kurvig sind. Für kurvige Treppen gibt es maßgefertigte Modelle, die sich an die Form anpassen. Der Einbau dauert typischerweise nur einen Tag und erfordert keine großen Umbauten – die Schiene wird direkt an den Stufen oder der Wand fixiert.In Mehrfamilienhäusern wird es komplexer. Hier muss der Lift die Mindestlaufbreite einhalten, um als Fluchtweg tauglich zu bleiben. Wenn die Treppe zu schmal ist, könnten Alternativen wie Senkrechtlifte oder Außenlifte in Betracht kommen. In Altbauten mit engen Wendeltreppen ist die Machbarkeit begrenzt; hier könnten Plattformlifte oder sogar ein Homelift eine Lösung sein, der jedoch mehr Platz und Kosten erfordert. Eine Vorab-Prüfung durch einen Fachberater ist essenziell, um die Machbarkeit zu bewerten – oft kostenlos angeboten von Anbietern wie Lifta oder Hiro.Auch der Stromanschluss ist eine Voraussetzung: Der Lift benötigt eine 230-V-Steckdose in der Nähe der Parkposition. Batteriebetriebene Modelle bieten Flexibilität bei Stromausfällen. In Außenbereichen müssen wetterfeste Varianten gewählt werden, die gegen Feuchtigkeit und Kälte geschützt sind.
Praktische Tipps und Kosten
Bevor der Einbau startet, sollte eine Checkliste abgearbeitet werden: Messen der Treppenbreite, Überprüfung der Stabilität, Klärung rechtlicher Aspekte und Auswahl des passenden Modells. Kosten für den Einbau liegen bei 3.000 bis 15.000 Euro, abhängig von Typ und Komplexität, inklusive Montage. Förderungen von der Pflegekasse (bis 4.180 Euro pro Person) oder KfW-Zuschüsse können die Machbarkeit finanziell erleichtern.Insgesamt ist der Einbau eines Treppenlifts in über 90 Prozent der Fälle machbar, solange die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine professionelle Beratung minimiert Risiken und stellt sicher, dass der Lift langfristig sicher und komfortabel genutzt werden kann. Wer unsicher ist, sollte mit einem unabhängigen Test wie von der Stiftung Warentest beginnen oder einen lokalen Anbieter kontaktieren.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)